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   BSG, 08.03.2011 - B 9 SB 79/10 B   

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https://dejure.org/2011,41980
BSG, 08.03.2011 - B 9 SB 79/10 B (https://dejure.org/2011,41980)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2011 - B 9 SB 79/10 B (https://dejure.org/2011,41980)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2011 - B 9 SB 79/10 B (https://dejure.org/2011,41980)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 08.03.2011 - B 9 SB 79/10 B
    3 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie vorliegend - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen zur Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 08.03.2011 - B 9 SB 79/10 B
    Von im Berufungsverfahren rechtskundig vertretenen Beteiligten wird insoweit erwartet, dass sie mit ihrer Einverständniserklärung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG) einen Beweisantrag stellen oder wiederholten (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.03.2011 - B 9 SB 79/10 B
    Die Klägerin hätte, was sie indes nicht getan hat, auch deshalb auf einen berücksichtigungsfähigen Beweisantrag hinweisen müssen, weil sie im Rahmen der auf § 62 SGG gestützten Rüge gehalten ist darzustellen, dass sie alles ihr Zumutbare unternommen hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
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